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Gründen

Am Anfang steht…

…die Gründung eines Unternehmens. Aus guten Grund ist sie das Basis-Element für Ihren dauerhaften Erfolg – und als Teil des Handels- und Gesellschaftsrechts einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte.

Kapital- oder Personengesellschaft? AG? GmbH? GbR? OHG? Europäische Gesellschaft? Wir beraten Sie gerne über die richtige Wahl der Rechtsform, entwerfen und beglaubigen für Sie (und ggf. Ihre Partner) einen ausgewogenen, maßgeschneiderten Vertrag – der die Interessen des/der Gründer wahrt.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenso bei der Formulierung Ihrer Anstellungsverträge oder Gesellschaftervereinbarungen zur Seite.

Da nichts so beständig wie der Wandel ist, entwerfen wir für Sie auch Unterlagen, die bei Veränderungen in der Gesellschaft (Anteilsübertragung, Umwandlung der Rechtsform…) nötig werden können.

Urkundenentwürfe für Transaktionen mit internationalem Bezug fertigen wir für Sie auf Wunsch zweisprachig – in deutscher und englischer Sprache.