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Erben & Vertreten

Was wird…

…bestimmen Sie. Nehmen Sie die Dinge selbst in die Hand und planen Sie voraus – wir unterstützen Sie bei der Übertragung Ihrer Vermögenswerte auf die nächste Generation.

Als Notare zeigen wir Ihnen die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten auf und finden – mit Ihnen gemeinsam – Regelungen, die Ihren persönlichen Wünschen wirklich entsprechen.

Unser Leistungsspektrum reicht von der Abschätzung der anfallenden Erbschaft- oder Schenkungsteuern (bei den unterschiedlichen Übertragungsformen) über die Erarbeitung der Übertragungs-Struktur bis hin zur Erstellung der einzelnen Dokumente. Je nach Staatsangehörigkeit der Beteiligten und der Lage des Vermögens, können auch ausländische Rechtsvorschriften des Erb- und Erbschaftsteuerrechts relevant werden. Wir sind mit allen Eventualitäten vertraut und beraten Sie verlässlich.

Eine wichtige Zusatz-Information für Sie: Liegt eine notarielle Verfügung von Todes wegen vor, wird kein Erbschein benötigt – was die nachfolgenden Formalitäten deutlich vergünstigt.